Aufsichtspflicht in KiTa und Hort
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Überblick
Wer in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeitet, wird meist auch mit der Aufgabe betraut, den Kindern und Jugendlichen einen Freiraum für selbständiges Spielen und Interagieren zu ermöglichen. Eine bewusste Aufsicht der Heranwachsenden ist dabei unerlässlich. Diese ist nicht nur mit besonderen Pflichten verbunden, sondern kann bei einer Verletzung durch den Aufsichtspflichtigen auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ziel dieser zweitägigen Schulung über 16 Unterrichtseinheiten ist deshalb die Vermittlung der wichtigsten Aspekte zur Erfüllung der Aufsichtspflicht sowie die Vermittlung der gesetzlichen Kriterien für eine etwaige Aufsichtspflichtverletzung.
Inhalte
Die Teilnehmenden erhalten zunächst einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen aus GG, BGB und SGB und mögliche vertragliche Bestimmungen, die den Rahmen der Aufsichtspflicht abgrenzen können. Dabei wird auch der Bildungsauftrag der einzelnen Einrichtungen reflektiert.
Kriterien und Prinzipien für eine erfolgreiche Aufsichtsführung werden durch interaktive und praxisorientierte Workshops nähergebracht. Zudem besprechen die Teilnehmer besondere Situationen und Rahmenbedingungen wie Ausflüge oder andere besondere Anlässe
außerhalb des normalen Einrichtungsalltags.
Konkret geht es außerdem um die Fragen: Wann ist man schadensersatzpflichtig? Ab wann gibt es strafrechtliche, zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen? Wer haftet, wenn Kleidungsstücke, Spielzeug oder andere Gegenstände von Kindern beschädigt werden?
Neben der Analyse von Fallbeispielen ist die Erarbeitung eines Handlungs- bzw. Aufsichtspflichtkonzeptes für die Einrichtung der Teilnehmenden ein essentieller Bestandteil der Schulung.
Zielgruppe
- Erzieherinnen und Erzieher
- Leitungskräfte
- Mitarbeitende in sozialen Berufen
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